Die Kanzlei von Prof. Dr. Reck ist ein Unternehmen, das auf ein über 15-jähriges Bestehen zurückblicken kann. Unser Kerngeschäft ist die Erstellung von Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften. Wobei zwei Schwerpunkte hervorzuheben sind: Zum einen die Prüfung von Schlussrechnungen von Insolvenzverwaltern und zum anderen die Erstellung von Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften, deren Mittelpunkt die Insolvenzverschleppung und die Insolvenzstraftaten gemäß § 283 StGB bilden. Darüber hinaus werden Gutachten zu spezifischen Fragestellungen im Rahmen von Zivilprozessen erstellt. Die hohe Qualität der Arbeit wird dadurch gewährleistet, dass der Unternehmensgründer fast ein Jahrzehnt bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg als leitender Wirtschaftsreferent tätig war, wobei die Begutachtung von Wirtschafts- und Steuerstraftaten im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stand.